Arbeitsschutz Seminare und Weiterbildungen

Sicherheitsbeauftragte Seminare und Weiterbildungen

Das Haus der Technik bietet ein breites Spektrum an praxisorientierten Seminaren, die darauf ausgerichtet sind, das Arbeitsschutzmanagement in Unternehmen zu stärken. Diese Seminare decken essentielle Aspekte wie Gefährdungsbeurteilung, Betriebssicherheitsverordnung, verhaltensorientierter Arbeitsschutz, Delegation und Pflichtenübertragung, Einsatz von Fremdfirmen, Ausbildungen zu befähigten Personen sowie die Ausbildung zum EHS-Manager ab. Ziel ist es, die umfassenden rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes systematisch umzusetzen und kontinuierlich zu verbessern.

99 Angebote
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Hybrid
gemäß § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1
Betriebliche Führungskräfte erfahren Haftungsfragen und präventive Maßnahmen zum Thema Arbeitssicherheit Fremdfirmen und einen Leitfaden zur Umsetzung
Termine
20.05.25–21.05.25
16.06.25–17.06.25
03.07.25–04.07.25
25.08.25–26.08.25
07.10.25–08.10.25
09.12.25–10.12.25
24.02.26–25.02.26
28.04.26–29.04.26
16.06.26–17.06.26
22.06.26–23.06.26
24.08.26–25.08.26
06.10.26–07.10.26
02.12.26–03.12.26
Orte
Starnberg
,
Essen
,
Travemünde
,
Timmendorfer Strand
,
Bingen
Hybrid
Manager von Prozessen für Umweltschutz, Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz im Betrieb
Ausbildung EHS-Manager/EHS-Managerin - HDT: Sie erfahren Instrumente und Hilfsmittel zur Umsetzung eines effektiven EHS-Managements
Termine
03.06.25–05.06.25
07.07.25–09.07.25
27.08.25–29.08.25
25.11.25–27.11.25
17.03.26–19.03.26
24.06.26–26.06.26
26.08.26–28.08.26
24.11.26–26.11.26
Orte
Essen
,
Starnberg
,
Timmendorfer Strand
,
Travemünde
Präsenz
Befähigung für die Durchführung von fachgerechten Aus- und Fortbildungen sowie Unterweisungen für den sicheren Einsatz von Anschlägern
Lehrgang: Befähigung für die fachgerechte Aus- und Fortbildung von Anschlägern im Hebezeugbetrieb
Termine
07.05.25–09.05.25
09.09.25–11.09.25
03.12.25–05.12.25
20.04.26–22.04.26
21.04.26–23.04.26
08.09.26–10.09.26
02.11.26–04.11.26
01.12.26–03.12.26
Orte
Essen
Präsenz
Erwerb der theoretischen Fachkunde für die fachgerechte Aus- und Fortbildung sowie Unterweisung von Kranführern bei Kranen aller Bauarten sowie der praktischen Fachkunde am LKW-Ladekran
Lehrgang mit Praxistag: Befähigung für die fachgerechte Aus- und Fortbildung sowie Unterweisungen von Kranführern und Kranführerinnen
Termine
23.06.25–27.06.25
22.09.25–26.09.25
24.11.25–28.11.25
26.01.26–30.01.26
09.03.26–13.03.26
15.06.26–19.06.26
21.09.26–25.09.26
23.11.26–27.11.26
Orte
Essen
Hybrid
Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG
Umfassender Erfahrungsaustausch und update für Kransachverständige und alle, die mit Kranen zu tun haben.
Termine
15.05.25
20.10.25
21.10.25
04.12.25
12.03.26
19.10.26
20.10.26
02.12.26
Orte
Essen
,
München
,
Berlin
,
Hamburg
Präsenz
Erwerb der Fachkenntnisse einer zur Prüfung befähigten Person gem. § 2 Abs. 6 BetrSichV
Erlangen Sie die notwendige Qualifikation in Theorie und Praxis zur vorgeschriebenen Prüfung von Sicherheitsschränken in Labor und Arbeitsräumen
Termine
13.05.25
12.09.25
09.12.25
26.02.26
22.05.26
11.09.26
08.12.26
Orte
Essen
,
hdt+ digitaler Campus
Präsenz
Erwerb der Fachkenntnisse einer zur Prüfung befähigten Person gem. § 2 Abs. 6 BetrSichV
Erlangen Sie die notwendige Qualifikation in Theorie und Praxis zur vorgeschriebenen Prüfung von Laborabzügen
Termine
12.05.25
11.09.25
08.12.25
25.02.26
21.05.26
10.09.26
07.12.26
Orte
hdt+ digitaler Campus
,
Essen
Präsenz
1,5-tägige Fortbildung und zugleich jährliche Unterweisung gemäß ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1
Besuchen Sie dieses Kompaktseminar zur gesetzlich geforderten Fortbildung als Ausbilder und Einsatzleiter nach ArSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1
Termine
12.06.25–13.06.25
21.08.25–22.08.25
04.12.25
13.04.26–14.04.26
08.06.26–09.06.26
17.08.26–18.08.26
Orte
Essen
,
Dresden
,
Konstanz
,
Lübeck-Travemünde
,
Travemünde
Hybrid
Das Seminar qualifiziert Mitarbeiter für die Bestellung zur Befähigten Person Gerüstbau, um Gerüstkonstruktionen und Bautypen sicher prüfen zu können.
Termine
02.04.25–03.04.25
24.06.25–25.06.25
19.11.25–20.11.25
21.04.26–22.04.26
17.06.26–18.06.26
04.11.26–05.11.26
Orte
Essen
Hybrid
Ausbildung zur Durchführung der regelmäßigen Prüfung
Vermeiden Sie Absturzunfälle systematisch durch die Bestellung einer befähigten Person Leitern, Tritte, Kleingerüste nach BetrSichV und DGUV Regel 100-501.
Termine
23.06.25
04.11.25
10.03.26
09.06.26
12.11.26
Orte
Essen
Präsenz
Ausbildung zum Erwerb der Befähigung zur Prüfung von Schlauchleitungen nach §§ 14, 15 und 16 sowie Anh. 2, Abschnitt 4 der BetrSichV
3-tägiger Kompaktlehrgang zur Ausbildung zur befähigten Person für Chemie-Schlauchleitungen mit vielen Praxisbeispielen
Termine
26.08.25–28.08.25
04.11.25–06.11.25
24.02.26–26.02.26
09.06.26–11.06.26
03.11.26–05.11.26
Orte
Essen
,
Timmendorfer Strand
Hybrid
Notduschen sind Teil von Erste-Hilfe-Maßnahmen im Labor und der Industrie
Betreiber von Notduschen - Körper- und Augenduschen - in chemischen Anlagen und Laboratorien sind verpflichtet, diese regelmäßig prüfen zu lassen.
Termine
17.06.25
13.11.25
11.03.26
17.06.26
12.11.26
Orte
Essen
Hybrid
Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten an Gasanlagen und Gasleitungen sicher erstellen
Das Seminar bietet Mitarbeitenden aus Wartung und Instandhaltung Know-how zur Bestellung als Befähigte Person Gasanlagen für sicheres Arbeiten an Gasanlagen.
Termine
26.06.25–27.06.25
26.11.25–27.11.25
24.02.26–25.02.26
16.06.26–17.06.26
10.11.26–11.11.26
Orte
Essen
Hybrid
Qualifizierung zur befähigten Person nach TRBS 1203 mit umfassenden Praxisteil
Sicheres Verwenden und Prüfen von berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS) von z.B. Lichtschranke, Lichtgitter und Laser-Scanner.
Termine
24.06.25–25.06.25
25.11.25–26.11.25
24.03.26–25.03.26
23.06.26–24.06.26
24.11.26–25.11.26
Orte
Essen
Hybrid
Praxisorientiertes 1-Tages-Seminar zur Weiterbildung bereits ausgebildeter befähigter Personen zur Prüfung von Leitern, Tritten und Kleingerüsten
Termine
09.05.25
18.11.25
11.03.26
10.06.26
07.12.26
Orte
Essen
Hybrid
auf Grundlage des SGB VII und der DGUV Vorschrift 1
Praxisnahe intensivausbildung zum Sicherheitsbeauftragten in 2 Tagen
Termine
24.06.25–25.06.25
11.11.25–12.11.25
26.02.26–27.02.26
09.06.26–10.06.26
17.11.26–18.11.26
Orte
Essen
Hybrid
Die Fortbildung erfüllt die Forderung nach wiederkehrender Unterweisung entsprechend, ArbSchG § 12 und DGUV Vorschrift 1
Umfassende Kenntnisvermittlung zur Fachkunde über Anwendungsmöglichkeiten von Gaswarneinrichtungen. Darüber hinaus erhalten Sie notwendige Informationen über Eigenschaften der gebräuchlichsten technischen Gase.
Termine
07.07.25–10.07.25
06.10.25–09.10.25
16.03.26–19.03.26
22.06.26–25.06.26
16.11.26–19.11.26
Orte
Essen
Hybrid
Der Lehrgang befähigt, überwachungsbedürftige Druckbehälteranlagen/Rohrleitungen entsprechend §§ 15, 16 und Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV zu prüfen
Erwerb der Qualifikation Zur Prüfung befähigte Person von Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen laut §§ 15, 16 und Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV
Termine
25.06.25–27.06.25
24.11.25–26.11.25
09.02.26–11.02.26
22.06.26–24.06.26
23.11.26–25.11.26
Orte
Essen
Hybrid
Fachwissen zum sicheren Betreiben und Warten von Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen
Qualifikation zur Befähigten Person Sprinkleranlagen mit Sachwissen zum sicheren Betreiben und Warten von Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen
Termine
08.05.25
13.11.25
03.03.26
08.05.26
04.11.26
Orte
Essen
Präsenz
Gegengewichtsstapler, Lagertechnikgeräte, Reach Stacker, Wagen, Schlepper
Zusatzqualifikation Ausbilder von Flurfahrzeugführern mit Grundlagen, Theorie und praktischen Lehrproben der Didaktik sowie Praxistag Fahrübungen
Termine
12.05.25–16.05.25
08.09.25–12.09.25
19.01.26–23.01.26
18.05.26–22.05.26
07.09.26–11.09.26
Orte
Essen
Hybrid
Gefährdungsbeurteilung - Schutzmaßnahmen - Instandhaltung - Betriebsstörungen - Prüfung von Arbeitsmitteln
Sie erfahren Anforderungen der BetrSichV und Hinweise zur Umsetzung von Gefährdungsbeurteilung, Prüffristen, Instandhaltung, Dokumentation und Unterweisung.
Termine
17.06.25
26.11.25
17.03.26
16.06.26
26.11.26
Orte
Essen
Präsenz
für befähigte Personen (Anh. 2, Abschnitt 3 BetrSichV), Planungsingenieure und Sicherheitsfachkräfte
Die TRBS 1203 und die BetriebsSichV verpflichten den Betreiber einer Ex-Anlage, befähigte Personen Explosionsschutz regelmäßig weiterbilden zu lassen.
Termine
05.06.25
04.11.25
18.03.26
18.06.26
05.11.26
Orte
Essen
,
Timmendorfer Strand
,
Travemünde
Hybrid
Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilung anhand von Praxisbeispielen
Termine
03.06.25
27.11.25
10.03.26
11.06.26
26.11.26
Orte
Essen
Hybrid
zugleich jährliche Unterweisung nach ArbSchG, DGUV V 1, DGUV R 109-017, TRBS 2111
Fortbildung für Ausbilder, Unterweiser und Einsatzleiter von Kranführern und Anschlägern sowie Koordinatoren von Kranarbeiten
Termine
08.05.25
25.11.25
20.04.26
24.11.26
Orte
Essen

Für wen sind Arbeitsschutz-Seminare wichtig?

Was bedeutet Arbeitsschutz für die Unternehmen?

Der bewusste Umgang mit Gefahren und die richtige Reaktion in Gefahrensituationen setzt solide Kenntnisse in Chemie, Physik und Biologie voraus. Sie bilden die Grundlage für den Schutz der menschlichen Gesundheit, von Sachwerten und der Umwelt. Durch das Verständnis der sachlichen Zusammenhänge werden rechtliche und abstrakte Vorschriften einleuchtend und augenfällig.

In unseren Weiterbildungsseminaren zum Thema Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Betriebssicherheitsverordnung, Fremdfirmenkoordination, Sicherheitsbeauftragte, EHS-Manager und befähigte Personen werden daher neben der Erörterung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften auch betriebliche Praxis und naturwissenschaftliche Grundlagen vermittelt, die alle Teilnehmer nachhaltig mit der Sicherheit im betrieblichen Alltag, mit Prävention und Unfallverhütungsthemen vertraut machen.

Welche Neuerungen und Vorschriften gibt es im Arbeitsschutz?

Jährlich findet seit über 60 Jahren Ende Januar eine große Arbeitsschutzjahrestagung statt. Referenten von Behörden und von Unternehmen berichten über aktuelle Änderungen und neue Vorschriften im Arbeitsschutz. Diese Fachtagung wird in Kooperation mit dem VDSI organisiert.

Ein klassisches Arbeitsschutzmanagementsystem erfüllt alle erforderlichen Arbeitsschutzverpflichtungen systematisch – und wird diese rechtssicher dokumentieren. In unseren Seminaren erfahren Sie das notwendige Praxiswissen.

Wer trägt die Verantwortung für den Arbeitsschutz?

Typische Aspekte eines Arbeitsschutzmanagementsystems sind u. a.:

• Organisation des Arbeitsschutzes (mit entsprechenden Aufgaben- und Funktionsbeschreibungen, Bestellungen, Organigramm)
• Gefährdungsbeurteilung (Ermittlung und Bewertung der möglichen Gefährdungen und Belastungen im Betrieb)
• Qualifikation, Schulung, Unterweisung des Personals
• Umgang mit Fremdfirmen und AÜG-Personal
• Prüfung, Wartung, Instandhaltung
• Arbeitsmedizin
• Umgang mit Unfall/Beinahunfall
• Umgang mit Gefahrstoffen

Alle diese Maßnahmen werden dokumentiert, kontrolliert und auf dem letzten Stand gehalten.
Die geläufigen Arbeitsschutzmanagementsysteme wie OHSAS 18001, SCC, ASCA oder OHRIS bedienen sich dieser Aspekte.
Im Arbeitsschutzrecht beschreibt die moderne Betriebs- und Anlagensicherheit ein komplexes Wirkungsgefüge verschiedener Faktoren. Im wesentlichen zählen dazu der Betrieb, die Beschäftigten, die Arbeitsmittel und die Anlagenüberwachung. Als vom Umfang mit 27 Paragraphen und fünf Anhängen sehr knappe Betriebssicherheitsverordnung, sind die Aussagen jedoch sehr bedeutsam. So finden Verpflichtungen des Bereitstellers und Benutzers von Arbeitsmitteln eine gesetzliche Grundlage, der betriebliche Explosionsschutz erhält eine besondere Bedeutung, die Anforderungen an alle Arbeitsmittel (einfache und weitergehende) sind besonders hinsichtlich ihrer Prüffristen europäisch einheitlich geregelt und das Anzeigeverfahren ist verändert. Die Entwicklung im deutschen Arbeitsschutzrecht wird in den nächsten Jahren sehr spannend sein und tiefgreifende Veränderungen mit sich bringen, so wird das Unfallverhütungrecht und die Technischen Regeln aufgrund der Betriebssicherheitsverordnung reformiert.

Im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen verankert. Anhand einer Arbeitsplatzbeurteilung ermittelt der Arbeitgeber den Zustand des Arbeitsplatzes und -umfelds und die Gefährdungen, denen seine Mitarbeiter ausgesetzt werden und bestimmt damit, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Die Arbeitsplatzbeurteilung ist ein komplexes Instrumentarium, das bezogen auf den jeweiligen Arbeitsplatz alle Aspekte der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung erkennt, bewertet und beseitigt. Neben den rechtlichen Grundlagen spielen die Gefährdungs- und Belastungsfaktoren, das Erkennen von Gefährdungspotenzialen und deren effektive Dokumentation eine besondere Rolle.

Durch den stetig steigenden Einsatz von Fremdfirmen im eigenen Betrieb ergibt sich die Notwendigkeit einer sicheren Organisation und den Bedarf mit geeigneten Werkzeugen den Ablauf dieser Einsätze gerichtsfest, vor allem aber auch sicher zu lenken. 90 % der deutschen Unternehmen arbeiten mit Fremdfirmen. Das kann externes Personal für Dienst- und Werktätigkeiten sein (z. B. der externe Betriebsarzt, die Reinigungsfirma, das Catering-Personal im Betriebsrestaurant oder die Elektro-Fachfirma).
Fremdfirmen stellen immer wieder ein großes Problem in der Arbeitssicherheit dar: Fehlende Einweisung, fehlendes Pflichtbewusstsein, das Nichtkennen der Gegebenheiten vor Ort etc. führen wiederholt zu unnötigen Unfällen, kritischen Situationen und Unstimmigkeiten. Mitarbeiter von Fremdfirmen verunfallen dreimal häufiger als eigene Mitarbeiter. Nicht umsonst ist der Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, Fremdfirmen angemessen in die örtlichen Gegebenheiten und Unfallgefahren einzuweisen.

Die Grundpflichten gegenüber Fremdfirmen sind konkret:

  • richtige Auswahl („der Billigste ist nicht unbedingt der Beste“)
  • Einweisung
  • Kontrolle.

Diese Maßnahmen sollten unbedingt schriftlich dokumentiert werden. Sinnvoll ist auch das Erstellen einer Haus- oder Fremdfirmenordnung, in der diese hinsichtlich der betrieblichen Gegebenheiten, möglichen Gefahren, erforderlichen Verhaltensmaßnahmen und der Ansprechpartner kurz und knapp informiert werden. Auch kann diese Haus- oder Fremdfirmenordnung bereits als Vertragsbestandteil herangezogen werden – und als Voraussetzung für die Auftragserteilung verpflichtet werden.Diese Fremdfirmenordnung soll einen störungsfreien Arbeitsablauf ermöglichen und wesentlich zu Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten und sonstiger Personen (auch Gästen, Besuchern) beitragen. Sie enthält Regelungen zur Organisation, Koordination und Überwachung des sicheren Betriebes und umfasst Maßgaben zur Arbeitssicherheit, die insbesondere die Zusammenarbeit aller Beteiligten betreffen. Jede Fremdfirma hat sein Personal über den Inhalt der Fremdfirmenordnung zu unterrichten; ihre Einhaltung ist Teil der Vertragserfüllung und kann bei Nichteinhaltung ohne weitere Androhung zum Hausverweis und zur Aufhebung des Vertrags führen.

Welche Personen (Zielgruppe gemäß §23 SGB VII) sprechen wir mit den Seminaren an?

Die Seminare richten sich an Fach-und Führungskräfte, Meister und Betriebsleiter aller Branchen.
Das Haus der Technik (wie auch der TÜV und die Berufsgenossenschaft, DGUV) bietet zahlreiche praxisnahe Veranstaltungen im Bereich des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit an, die sich auf Aspekten der Gefährdungsbeurteilung, der Betriebssicherheitsverordnung, des verhaltensorientierten Arbeitsschutzes, Delegation und Pflichtenübertragung, der Verantwortung beim Einsatz von Fremdfirmen und der Unterweisung für Führungskräfte und Fachkräfte konzentrieren.
Gemäß DGUV Vorschrift 1 und SGB VII §22 hat der Unternehmer in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Wir bieten Ihnen hierfür mehrere Termine zur Fortbildung in Essen pro Jahr an.

Teilnehmerdaten
 

Bitte tragen Sie die Daten für einen oder mehrerer Teilnehmer ein, um mit der Buchung fortzufahren.

Veranstaltung:

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Termin:

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Ort:

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