Die im Juni 2023 vollständig überarbeitete und eingeführte TRwS 779 („Allgemeine technische Regelungen“) bringt eine Vielzahl von Neuerungen für den Aufbau und die Realisierung von Sicherheitskonzepten für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Alle neuen bzw. wesentlich geänderten LAU-, HBV- und Rohrleitungsanlagen müssen diese Anforderungen erfüllen.
Die lang erwartete Aktualisierung schließt eine Lücke im bisher eingeführten Regelwerk.
Die technische Regel wurde an die AwSV angepasst. Es wurden neue Erkenntnisse bezüglich der praktischen Umsetzung eingearbeitet.
Es werden Bedingungen die fachkundige Planung und die Qualifikation der Planer definiert. Grundsatzanforderungen an Anlagen und Ausrüstungsteile der primären und sekundären Sicherheit sowie spezielle Anforderungen an bestimmte Tätigkeiten und Anlagenteile wurden festgelegt.
Voraussetzungen für den sicheren Betrieb und Anforderungen an die Prüfung von Anlagen wurden formuliert.
Mit der Bescheinigung können Planer und Fachbetriebe gegenüber Auftraggebern nachweisen, dass sie sich über die neusten Regelungen im Wasserrecht informiert haben.
In diesem Seminar werden Inhalte der TRwS vermittelt und Hinweise zur Umsetzung bei der Planung von Sicherheitskonzepten gegeben.
Dieses Seminar ist ein weiterer Bestandteil des modularen der Aus- und Weiterbildungsprogramms für Anlagenbetreiber, Anlagenplaner und Fachbetriebe.
Weitere Module des Ausbildungsplanes im Rahmen der Umsetzung des Wasserrechtes sind die Seminare: Basisseminar Anlagenplanung, Dichtflächen, Rückhaltesysteme und Rohrleitungen. Diese Seminare entsprechen den Anforderungen der neuen TRwS 779.
Das Seminar vermittelt Ihnen Antworten auf häufige Fragen:
- Auf welche Anlagen ist die TRwS anzuwenden?
- Müssen bestehende Anlagen angepasst werden?
- Welche Qualifikation muss ein fachkundiger Planer besitzen?
- Ändern sich die Grundsatzanforderungen an Anlagen?
- Was ändert sich bei der Auswahl und den Eignungsnachweisen für sicherheitstechnisch bedeutende Bauteile?