Ausbildung von (Prüf-)Sachverständigen für die Prüfung von Kranen
Lehrveranstaltung zur Vermittlung notwendiger theoretischer Grundlagen, deren Kenntnis Voraussetzung für eine verantwortungsvolle Tätigkeit eines (Prüf-)Sachverständigen für die Prüfung von Kranen ist
Präsenz
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Präsenz
Ausbildung von (Prüf-)Sachverständigen für die Prüfung von Kranen
Prüfsachverständige für Krane, entsprechend Anhang 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie Sachverständige nach § 28 der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Krane“ (DGUV V52 früher BGV D6) sind für eine ordnungsgemäße Durchführung der genannten Prüfungen verantwortlich. Ausreichende Kenntnisse der zu beachtenden Vorschriften für den Bau, den Betrieb und die Prüfung von Kranen sind dazu erforderlich. Im Wochenkurs des Haus der Technik e.V. wird das notwendige Rüstzeug vermittelt, um rechtlich sicher als Prüfsachverständiger arbeiten zu können.
Die Lehrveranstaltung richtet sich an Personen, die als Prüfsachverständige für die Prüfung von Kranen tätig werden wollen oder tätig sind. Im Lehrgang werden notwendige theoretische Grundlagen, deren Kenntnis Voraussetzung für die Qualifizierung von Prüfsachverständigen für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen entsprechend der Verfahrensgrundsätze (VG) 001 der Qualifizierungsstelle des Fachbereichs Krane und Hebezeuge zur Qualifizierung von Personen (FKH) im Haus der Technik e.V. vermittelt. Das notwendige Wissen für die Ermächtigung entsprechend der „Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen durch die Berufsgenossenschaft“ (DGUV G 309-005 früher BGG 924) wird gelehrt.
Zum Thema
Bei Konstruktion, Bau und Betrieb von Kranen ist die Einhaltung von sicherheitstechnischen Prinzipien unbedingte Voraussetzung für die Vermeidung von Gefährdungen, die sich z.B. aus einem Lastabsturz, Umsturz des Kranes oder Versagen der Krankonstruktion für Leben und Gesundheit von Personen sowie für Sachen und Umwelt ergeben können. Betroffen von derartigen Gefährdungen wären nicht nur die unmittelbar mit dem Kran Beschäftigten, z. B. Kranführer und Anschläger, sondern auch Personen, die im Arbeitsbereich von Kranen beschäftigt sind oder sich dort aufhalten. Den Gefahren, die sich aus einem möglichen Versagen von Bauteilen, dem Nichtvorhandensein oder dem Versagen von Sicherheitseinrichtungen ergeben können, wird durch Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme (Vor-, Bau- und Abnahmeprüfung) und nach prüfpflichtigen/wesentlichen Änderungen sowie durch wiederkehrende Prüfungen wirkungsvoll begegnet.
Zielsetzung
Der Lehrgang dient zur Vorbereitung auf die in Abschnitt 3.2 der VG 001 geforderte schriftliche Prüfung. Alternativ dient er zur Vorbereitung auf das entsprechend Ziffer 2 Nr. 4 der DGUV G 309-005 geforderte Fachgespräch.
Achtung! Berufsausbildungsabschluss mindestens Meister bzw. staatlich geprüfter Techniker.
Die Teilnehmenden lernen anhand von Beispielen aus der Praxis die Anwendung und den Umgang mit den relevanten Normen, Vorschriften und Gesetzen für Krane.
Teilnehmerkreis
Zukünftige (Prüf-)Sachverständige für die Prüfung von Kranen, Konstrukteure/ Konstrukteurinnen, Fertigungsleitende und Montageleitende der Hersteller von Kranen, Sicherheitsingenieure/-ingenieurinnen, Sicherheitsfachkräfte und Einkäufer/-innen der Betreiber von Kranen.
Die Teilnehmenden sollten über praktische Erfahrungen in der Konstruktion, im Bau, im Betrieb oder in der Prüfung von Kranen verfügen.
USP
Qualifizierung
Krane richtig prüfen
Rechtssicherheit bei Kranabnahmen
Programm
03.02.2025
10:00—17:00
Lehrgang Kransachverständiger I
Europäische Vorschriften für Krane
Begrüßung und Einführung
Geschichte der Hebezeugtechnik
Voraussetzung für die Qualifizierung (VG 001) und Ermächtigung (DGUV G 309-005 früher BGG 924)
Prüfungsinhalte Vor-, Bau-, Abnahmeprüfung sowie wiederkehrende Prüfung
Europäische Richtlinien und deren nationalen Umsetzung: EG-Richtlinien (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (alt 98/37/EG + 89/392/EWG), Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU (alt 2006/95/EG + 73/23/EWG), EMV-Richtlinie 2014/30/EU (alt 2004/108/EG + 89/336/EWG), Lärmrichtlinie 2000/14/EG (neu 2005/88/EG), Ex-Schutzrichtlinie 2014/34/EU (alt 94/9/EG) und Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU) – Bedeutung von EN-Normen – KTA-Regeln
04.02.2025
08:30—17:00
Lehrgang Kransachverständiger II
Europäische Normung
Bedeutung der europäischen Normung
Aufbau des europäischen Normenwerkes
Entstehung von europäischen Normen
Stand der Normungsarbeit für Krane
Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an die Konstruktion und Ausrüstung von Kranen
Aufbau und Inhalt der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Welche Vorschriften finden Anwendung bzw. müssen beachtet werden
Durchführung der Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme (Abnahmeprüfung) und beim Betrieb (Wiederkehrende Prüfung)
Dokumentationsprüfung
Sichtprüfung
Funktionsprüfung (ohne Last)
Funktionsprüfung (mit Prüflasten (statische und dynamische Prüfungen) bzw. Nennlast)
Nachbesichtigung
Prüfergebnis
06.02.2025
08:30—17:00
Lehrgang Kransachverständiger IV
Prüfung von Kranen (Fortsetzung)
Nationale Vorschriften
Bedeutung der nationalen Vorschriften
Staatliche Vorschriften (PSG, VO usw.)
Unfallverhütungsvorschriften
Kenntnisse und Bedeutung der Vorschriften
Welche Vorschriften finden Anwendung bzw. müssen beachtet werden
Durchführung der Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme (Abnahmeprüfung) und beim Betrieb (Wiederkehrende Prüfung)
Dokumentationsprüfung
Sichtprüfung
Funktionsprüfung (ohne Last)
Funktionsprüfung (mit Prüflasten (statische und dynamische Prüfungen) bzw. Nennlast)
Nachbesichtigung
Prüfergebnis
07.02.2025
08:30—14:00
Lehrgang Kransachverständiger V
Prüfung von Kranen (Fortsetzung)
Nationale Vorschriften
Bedeutung der nationalen Vorschriften
Staatliche Vorschriften (PSG, VO usw.)
Unfallverhütungsvorschriften
Kenntnisse und Bedeutung der Vorschriften
Welche Vorschriften finden Anwendung bzw. müssen beachtet werden
Durchführung der Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme (Abnahmeprüfung) und beim Betrieb (Wiederkehrende Prüfung)
Dokumentationsprüfung
Sichtprüfung
Funktionsprüfung (ohne Last)
Funktionsprüfung (mit Prüflasten (statische und dynamische Prüfungen) bzw. Nennlast)
Nachbesichtigung
Prüfergebnis
Hinweise
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, erfolgt die Zusage zur Teilnahme entsprechend dem Eingang der Anmeldung!
Zusätzlich zur Arbeitsunterlage erhalten Sie das Fachbuch „Sichere Krane in Europa“.
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 3 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem Lehrgang und wenn alle notwendigen Voraussetzung erfüllt sind, können Sie zur schriftlichen Prüfung zum/zur Prüfsachverständigen zugelassen werden. Diese Prüfung ist 3-stündig und wird mehrmals jährlich im Haus der Technik e .V. angeboten.
Nach bestandener Prüfung gemäß VG 001 der FKH erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat der Qualifizierungsstelle des Fachbereichs Krane und Hebezeuge (FKH) des Haus der Technik e.V.
Um als Kranführer tätig zu werden, ist ein Befähigungsnachweis (Kranführerschein – oder kurz Kranschein) als Nachweis einer spezifischen Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung in Deutschland zwingende Voraussetzung. Nachfolgend die wichtigsten Infos zum Kranschein.