Das Seminar zur Vermittlung der eingeschränkten Sachkunde gemäß § 11 ChemVerbotsV zum Sachkunde-Nachweis nach § 13 ChemBiozidDV bereitet die Teilnehmer auf die Prüfung vor. Am zweiten Tag findet die Sachkundeprüfung statt, zu der die Vertreter der Bezirksregierung Düsseldorf als die für die Prüfung zuständige Behörde ins Haus der Technik kommen.
Die eingeschränkte Sachkundeprüfung über Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel umfasst Teil I über die chemikalienrechtlichen Grundlagen und Teil III über Biozid-Produkte bzw. Pflanzenschutzmittel der "Hinweise und Empfehlungen" und wird im Anschluss an das Seminar abgenommen. Alle Teilnehmer erhalten ein Zertifikat über die Teilnahme vom HDT, von der zuständigen Behörde im Anschluss an die Prüfung einen Bescheid über das Ergebnis, und bei bestandener Prüfung ein Zeugnis. Die Prüfungsgebühr ist in der Teilnahmegebühr enthalten.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Baumärkten und Handwerkermärkten, Onlinehändlern und Vertrieben benötigen diese Sachkunde, wenn Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel an private und berufliche Verwender sowie an Wiederverkäufer abgegeben werden sollen.
Der Sachkundenachweis ist maximal sechs Jahre gültig und kann durch die Teilnahme an anerkannten Fortbildungsveranstaltungen verlängert werden. Das HDT bietet dazu das Seminar Auffrischung der Sachkunde nach §11 ChemVerbotsV an.
"Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis“ vom 07.12.2021 (Banz AT vom 20.01.2022 B4) gemäß § 11 Absatz 2 der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) vom 20.01.2017, zuletzt geändert 19.06.2020 (BGBI. I S. 1328). Grundlage hierfür sind die „Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis“ vom 07.12.2021 (Banz AT vom 20.01.2022 B4) gemäß § 11 Absatz 2 der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) vom 20.01.2017, zuletzt geändert 19.06.2020 (BGBI. I S. 1328); Internet:
Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis
Gemeinsamer Fragenkatalog der Länder (GFK); Stand: 10/2023:
Gemeinsamer Fragenkatalog der Länder
PC-Version und Smartphone-App zur Vorbereitung auf die Prüfungsfragen:
Vorbereitung auf die Prüfungsfragen
Beim gemeinsamen Fragenkatalog (GFK) sind für diese Prüfung der Teil I (Seite 4 – Seite 63) sowie der Teil III (Seite 112 – Seite 165) relevant.
Die Thematik ist sehr anspruchsvoll und ist in 1,5 Tagen für Neueinsteiger schwierig zu vermitteln. Es empfiehlt sich daher auf jeden Fall ein vorheriges Üben anhand des Fragenkatalogs.