Befähigte Personen Ausbildungen

Sicherheitsbeauftragte Seminare und Weiterbildungen

Durch gezielte Schulungen und umfassendes Wissen zur Prüfung werden Sie zur befähigten Person gemäß BetrSichV befähigt werden, um sicherheitstechnische Überprüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen kompetent durchzuführen. Unsere Kurse decken die essentiellen Rechtsgrundlagen, Gefährdungsbeurteilungen, Normen und aktuellen Vorschriften (DGUV) ab. Machen Sie sich als befähigte Person nach §§ 14, 15 und 16 BetrSichV mit den Herausforderungen in den Bereichen Brandschutz, Gesundheitsschutz und Gefahrstoffmanagement vertraut, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu garantieren.

60 Angebote
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Präsenz
Erwerb der Fachkenntnisse einer zur Prüfung befähigten Person gem. § 2 Abs. 6 BetrSichV
Erlangen Sie die notwendige Qualifikation in Theorie und Praxis zur vorgeschriebenen Prüfung von Sicherheitsschränken in Labor und Arbeitsräumen
Termine
13.05.25
12.09.25
09.12.25
26.02.26
22.05.26
11.09.26
08.12.26
Orte
Essen
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hdt+ digitaler Campus
Präsenz
Erwerb der Fachkenntnisse einer zur Prüfung befähigten Person gem. § 2 Abs. 6 BetrSichV
Erlangen Sie die notwendige Qualifikation in Theorie und Praxis zur vorgeschriebenen Prüfung von Laborabzügen
Termine
12.05.25
11.09.25
08.12.25
25.02.26
21.05.26
10.09.26
07.12.26
Orte
hdt+ digitaler Campus
,
Essen
Hybrid
Das Seminar qualifiziert Mitarbeiter für die Bestellung zur Befähigten Person Gerüstbau, um Gerüstkonstruktionen und Bautypen sicher prüfen zu können.
Termine
02.04.25–03.04.25
24.06.25–25.06.25
19.11.25–20.11.25
21.04.26–22.04.26
17.06.26–18.06.26
04.11.26–05.11.26
Orte
Essen
Hybrid
Praxisorientiertes 1-Tages-Seminar zur Weiterbildung bereits ausgebildeter befähigter Personen zur Prüfung von Leitern, Tritten und Kleingerüsten
Termine
09.05.25
18.11.25
11.03.26
10.06.26
07.12.26
Orte
Essen
Hybrid
Fachwissen zum sicheren Betreiben und Warten von Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen
Qualifikation zur Befähigten Person Sprinkleranlagen mit Sachwissen zum sicheren Betreiben und Warten von Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen
Termine
08.05.25
13.11.25
03.03.26
08.05.26
04.11.26
Orte
Essen
Präsenz
Ausbildung zum Erwerb der Befähigung zur Prüfung von Schlauchleitungen nach §§ 14, 15 und 16 sowie Anh. 2, Abschnitt 4 der BetrSichV
3-tägiger Kompaktlehrgang zur Ausbildung zur befähigten Person für Chemie-Schlauchleitungen mit vielen Praxisbeispielen
Termine
26.08.25–28.08.25
04.11.25–06.11.25
24.02.26–26.02.26
09.06.26–11.06.26
03.11.26–05.11.26
Orte
Essen
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Timmendorfer Strand
Hybrid
Notduschen sind Teil von Erste-Hilfe-Maßnahmen im Labor und der Industrie
Betreiber von Notduschen - Körper- und Augenduschen - in chemischen Anlagen und Laboratorien sind verpflichtet, diese regelmäßig prüfen zu lassen.
Termine
17.06.25
13.11.25
11.03.26
17.06.26
12.11.26
Orte
Essen
Hybrid
Ausbildung zur Durchführung der regelmäßigen Prüfung
Vermeiden Sie Absturzunfälle systematisch durch die Bestellung einer befähigten Person Leitern, Tritte, Kleingerüste nach BetrSichV und DGUV Regel 100-501.
Termine
23.06.25
04.11.25
10.03.26
09.06.26
12.11.26
Orte
Essen
Hybrid
Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten an Gasanlagen und Gasleitungen sicher erstellen
Das Seminar bietet Mitarbeitenden aus Wartung und Instandhaltung Know-how zur Bestellung als Befähigte Person Gasanlagen für sicheres Arbeiten an Gasanlagen.
Termine
26.06.25–27.06.25
26.11.25–27.11.25
24.02.26–25.02.26
16.06.26–17.06.26
10.11.26–11.11.26
Orte
Essen
Präsenz
für befähigte Personen (Anh. 2, Abschnitt 3 BetrSichV), Planungsingenieure und Sicherheitsfachkräfte
Die TRBS 1203 und die BetriebsSichV verpflichten den Betreiber einer Ex-Anlage, befähigte Personen Explosionsschutz regelmäßig weiterbilden zu lassen.
Termine
05.06.25
04.11.25
18.03.26
18.06.26
05.11.26
Orte
Essen
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Timmendorfer Strand
,
Travemünde
Hybrid
Der Lehrgang befähigt, überwachungsbedürftige Druckbehälteranlagen/Rohrleitungen entsprechend §§ 15, 16 und Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV zu prüfen
Erwerb der Qualifikation Zur Prüfung befähigte Person von Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen laut §§ 15, 16 und Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV
Termine
25.06.25–27.06.25
24.11.25–26.11.25
09.02.26–11.02.26
22.06.26–24.06.26
23.11.26–25.11.26
Orte
Essen
Hybrid
Qualifizierung zur befähigten Person nach TRBS 1203 mit umfassenden Praxisteil
Sicheres Verwenden und Prüfen von berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS) von z.B. Lichtschranke, Lichtgitter und Laser-Scanner.
Termine
24.06.25–25.06.25
25.11.25–26.11.25
24.03.26–25.03.26
23.06.26–24.06.26
24.11.26–25.11.26
Orte
Essen
Hybrid
Die Fortbildung erfüllt die Forderung nach wiederkehrender Unterweisung entsprechend, ArbSchG § 12 und DGUV Vorschrift 1
Umfassende Kenntnisvermittlung zur Fachkunde über Anwendungsmöglichkeiten von Gaswarneinrichtungen. Darüber hinaus erhalten Sie notwendige Informationen über Eigenschaften der gebräuchlichsten technischen Gase.
Termine
07.07.25–10.07.25
06.10.25–09.10.25
16.03.26–19.03.26
22.06.26–25.06.26
16.11.26–19.11.26
Orte
Essen
Präsenz
Gegengewichtsstapler, Lagertechnikgeräte, Reach Stacker, Wagen, Schlepper
Zusatzqualifikation Ausbilder von Flurfahrzeugführern mit Grundlagen, Theorie und praktischen Lehrproben der Didaktik sowie Praxistag Fahrübungen
Termine
12.05.25–16.05.25
08.09.25–12.09.25
19.01.26–23.01.26
18.05.26–22.05.26
07.09.26–11.09.26
Orte
Essen
Hybrid
Qualifikation zur Prüfung der Arbeitsmittel nach BetrSichV und DGUV-V 50
Mehr Sicherheit von Chlorungsanlagen in Bäderbetrieben durch zur Prüfung Befähigte Personen.
Termine
29.04.25–30.04.25
09.12.25–10.12.25
06.05.26–07.05.26
24.11.26–25.11.26
Orte
Essen
Präsenz
Fachkunde zur Durchführung von Aus- und Fortbildungen sowie Unterweisungen für den sicherheitsgerechten Einsatz von Hebe-/Hubarbeitsbühnenführern
Ausbildung zum Einsatzleiter und Ausbilder für Hebebühnen und Hubarbeitsbühnen mit umfangreichen praktischen Übungen
Termine
25.06.25–27.06.25
26.11.25–28.11.25
17.06.26–19.06.26
25.11.26–27.11.26
Orte
Essen
Hybrid
Betriebssicherheitsverordnung - Gerätesicherheitsgesetz - Aufzugsrichtlinie - Maschinenrichtlinie
Sie erfahren Grundsätze und technisches Know-how zur Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Aufzugsanlagen für den sicheren Betrieb
Termine
07.05.25
25.11.25
05.05.26
11.11.26
Orte
Essen
Präsenz
mit umfassender Einweisung in die praktische Prüfung an Containern
Vermeiden Sie Unfälle im Umgang mit Containern. Prüfungen an Containern dürfen nur die vom Arbeitgebenden bestellten Befähigten Personen Container durchführen.
Termine
15.05.25–16.05.25
13.11.25–14.11.25
23.04.26–24.04.26
12.11.26–13.11.26
Orte
Erftstadt
Hybrid
Gesetzlich geforderte Auffrischung für zur Prüfung befähigte Personen von Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen
Weiterbildung für befähigte Personen zur Prüfung an überwachungsbedürftigen Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen.
Termine
07.04.25–08.04.25
10.11.25–11.11.25
20.04.26–21.04.26
09.11.26–10.11.26
Orte
Essen
Hybrid
Gefährdungen durch Zentrifugen und Prüfpflichten nach DGUV R 500-100, Kap. 2.11
Qualifikation zur Befähigten Person für Zentrifugen: Sie lernen Rechtsgrundlagen Befähigte Person, Gefährdungsbeurteilung und Grundsätze der Prüfung kennen.
Termine
06.05.25–07.05.25
19.11.25–20.11.25
12.03.26–13.03.26
03.12.26–04.12.26
Orte
Essen
Präsenz
Zur Ausbildung befähigte Personen von Nutzern der PSAgA
Termine
12.05.25–14.05.25
10.11.25–12.11.25
02.03.26–04.03.26
16.11.26–18.11.26
Orte
Essen
Hybrid
Sichere Maschinen konstruieren und bauen, Haftungsrisiken minimieren!
Praxisseminar: Sichere Maschinen konstruieren und bauen, Haftungsrisiken minimieren!
Termine
01.04.25–02.04.25
13.11.25–14.11.25
21.04.26–22.04.26
17.11.26–18.11.26
Orte
Essen
Hybrid
Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person für Aufzüge nach BetrSichV, TRBS 2181 und 3121
Sicher ist sicher! Erwerben Sie fundiertes Know-how zum sicheren Betreiben von Aufzugsanlagen nach BetrSichV § 12 Nr. (4) und TRBS 3121.
Termine
06.05.25
24.11.25
04.05.26
10.11.26
Orte
Essen
Hybrid
Neue Prüfkonzepte - Sicherheitstechnische Bewertung - Sicherer Betrieb
Intensivseminar zur Vermittlung des Fachwissens zur Prüfungen von Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen nach der Betriebssicherheitsverordnung
Termine
09.04.25
12.11.25
22.04.26
11.11.26
Orte
Essen

Seminare für befähigte Personen gemäß BetrSichV

Wie wird man befähigte Person (Sachkundiger)?
Was ist eine (zur Prüfung) befähigte Person?

Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine zur Prüfung befähigte Person durch ihre Berufsausbildung, ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit und ihre Berufserfahrung zu der Prüfung von Arbeitsmitteln befähigt.

Welche Arbeitsmittel prüft eine befähigte Person?
Welche Fristen gelten für die sicherheitstechnische Prüfung einer überwachungsbedürftigen Anlage durch befähigte Personen?

Arbeitsmittel müssen in regelmäßigen Abständen durch befähigte Personen überprüft werden. Da es sich hierbei um eine verantwortungsvolle Aufgabe handelt, ist eine gezielte Schulung unausweichlich. Laut der TRBS (Technische Regeln zur Betriebssicherheit) 1203 hat der Arbeitgeber die Aufgabe, festzustellen, welche Qualifikationen die befähigte Person vorweisen muss, um „die von ihm mit den Prüfungen von Arbeitsmitteln nach §§ 14, 15 und 16 BetrSichV“ beauftragte Person zu bestimmen. In vielen Unternehmen ist die Schulung von befähigten Personen unumgänglich, um eine permanente Überprüfung durch fachkundige Arbeitskräfte zu gewährleisten. Somit ist die Instandhaltung der Arbeitsmittel ein wesentlicher Aspekt für viele Unternehmer. Das Haus der Technik bietet hierzu verschiedene Seminare zum Erwerb der Qualifikation zur befähigten Person an. In gezielten Schulungen vermitteln Fachleute Rechtsgrundlagen, Gefährdungsbeurteilungen, Normen, aktuelle Vorschriften (DGUV) u.v.m. Aufgrund der hohen Komplexität ergeben sich unterschiedliche Themengebiete und Herausforderungen für die befähigten Personen. Auch die Themen Brandschutz, Gesundheitsschutz und Gefahrstoffe spielen eine Rolle in unseren Seminaren für ein sicheres Management im Unternehmen.

Welche Anforderungen muss man erfüllen, um eine befähigte Person zu werden?

Anforderungen und Kenntnisse zum Arbeitsschutz die Sachkunde betreffend

Die TBRS (Technische Regeln zur Betriebssicherheit) 1203 führt den aktuellen Stand der Technik, Arbeitshygiene und Arbeitsmedizin an. Sämtliche Regeln zur Verwendung von Arbeitsmitteln werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit erarbeitet und für die jeweiligen Anwendungsbereiche konkretisiert. Laut der TBRS (Technische Regeln zur Betriebssicherheit) muss der Arbeitgeber sicherstellen, „dass die zur Prüfung befähigte Person so ausgewählt und qualifiziert ist, dass sie die ihr übertragende Prüfaufgaben dem Stand der Technik entsprechend“ durchführen kann. Dabei ist es erforderlich, dass diese Person die technischen Regeln und Standards umsetzen und diese in einem entsprechenden Prüfumfang ausführen kann. Im Vordergrund steht dabei stets die Sorgfalt und die Zuverlässigkeit. Es liegt an dem Arbeitgeber, festzustellen, ob die „zur Prüfung befähigte Person ausreichend befähigt ist.“ Dieser muss die befähigte Person für das zu prüfende Arbeitsmittel schriftlich bestellen und überprüfen, ob diese die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

• einschlägige technische Berufsausbildung 
• zeitnahe Berufstätigkeit in dem zu prüfenden Bereich
• entsprechende Berufserfahrung

Warum sind befähigte Personen (Sachkundige) von enormer Wichtigkeit für die Arbeitssicherheit im Unternehmen?

Immer wieder kursieren Meldungen über vermeidbare Arbeitsunfälle durch die Medien. Im Nachhinein stellt sich oftmals heraus, dass diese Unfälle durch eine fachgerechte Prüfung der Arbeitsmittel hätten vermieden werden können. Von daher ist es von enormer Wichtigkeit, dass der Fokus auf der Prävention und regelmäßigen Kontrolle durch befähigtes Personal liegt. Durch diesen Einsatz lassen sich Gefahrenpotenziale extrem minimieren.

Möchten Sie sich oder Mitarbeiter Ihres Unternehmens zur befähigten Person für die UVV-Prüfung von Arbeitsmitteln ausbilden lassen?

Die Lehrgänge für Fachkräfte und Befähigte Personen am Haus der Technik
Das Haus der Technik bietet in diesem Zusammenhang diverse anerkannte Seminare an. In diesen wird gezieltes Wissen zu den jeweiligen Bereichen gelehrt, sodass die Teilnehmer ein theoretisches und praktisches Wissen erwerben. Neben den rechtlichen Grundlagen erhalten die Teilnehmer ein technisches Grundwissen in der Theorie und Praxis. Nach einer erfolgreich absolvierten Prüfung sind die Teilnehmer schlussendlich in der Lage als sachkundige befähigte Person zu agieren. In der Folge erhalten die Absolventen ein Zertifikat/Befähigungsnachweis des Sachkundeerwerbs in dem jeweiligen Prüfungsgebiet.

Welche Aufgaben hat eine befähigte Person?

Eine befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.

Das Haus der Technik bietet zahlreiche qualifizierende Veranstaltungen für befähigte Personen an, z. B.

und vieles mehr.

Die Weiterbildungen zur befähigten Person sind auch als Inhouse-Schulung buchbar.

Warum Sie an unseren Ausbildungen zur befähigten Person teilnehmen sollten:

  • Wir bilden Sie erfolgreich zur befähigten Person aus
  • Sie erhalten eine Zusatzqualifikation
  • Sie können das erlernte Wissen sofort im Betrieb umsetzen
  • Praktische Übungen mit ausgewählten Arbeitsmitteln sind Bestandteil
  • Individuelle Betreuung durch kompetente Fachreferenten wird garantiert
  • Wir trainieren mit Ihnen in kleinen Arbeitsgruppen
  • Unsere Arbeitsschutzveranstaltungen helfen, Unfälle zu vermeiden

Welche Anforderungen muss eine befähigte Person erfüllen?

Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Anlagen und Maschinen. Damit diese funktionstüchtig und sicher bleiben, müssen sie nicht nur durch den Arbeitgeber sicher bereitgestellt werden, sie müssen auch einer Inbetriebnahme-Prüfung und wiederkehrenden Prüfungen unterzogen werden. Da diese Prüfungen umfangreicher fachlicher Kenntnisse des Prüfgegenstands und des Prüfszenarios bedürfen, müssen die Prüfer befähigt sein. Die befähigte Person muss Erfahrungen über die Durchführung der anstehenden Prüfungen oder vergleichbare Prüfungen gesammelt haben. Sie muss über Kenntnisse zum Stand der Technik hinsichtlich des zu prüfenden Arbeitsmittels und der zu betrachtenden Gefährdungen verfügen. Diese Arbeitsmittel können z. B. sein: Gerüste, Leitern, Krananlagen, kraftbewegte Türen und Tore, Zentrifugen, Regalanlagen, Flurförderzeuge, Hubarbeitsbühnen, Vakuumhebegräte, Fahrzeughebebühnen, Pressen, Mörtelförderer, Ladebrücken, Wechselbehälter usw.
Ein technisches Arbeitsmittel kann auch eine überwachungsbedürftige Anlage sein. Die befähigte Person, die nach Abschnitt 2 der Betriebssicherheitsverordnung Prüfungen und Erprobungen durchzuführen hat, wird hinsichtlich ihrer Aufgaben und ihrer Qualifikation durch den Arbeitgeber nach dessen Gefährdungsbeurteilung bestimmt. In der Gefährdungsbeurteilung nach Paragraph 3 der BetrSichV hat der Arbeitgeber u. a. Art und Umfang der Prüfung, Prüffristen (früher größtenteils in den rechtsverbindlichen Unfallverhütungsvorschriften festgeschrieben) und die Qualifikation des Prüfers zu ermitteln.

Laut § 10 BetrSichV sollten Arbeitsmittel

  1.  nach der Montage,
  2.  vor der ersten Inbetriebnahme,
  3.  sowie nach jeder Montage an einem neuen Standort (auch Baustelle)
  4.  und nach außergewöhnlichen Ereignissen (Unfälle, Veränderungen an den Arbeitsmitteln, längere Zeiträume der Nichtbenutzung der Arbeitsmittel oder Naturereignisse) durch hierzu befähigte Personen überprüft werden.

Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, so sind die Arbeitsmittel entsprechend den ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen zu überprüfen. Unter diesem Punkt werden die regelmäßigen Prüfungen gefordert, wie z. B. elektrisch betriebene Arbeitsmittel, Leitern und Tritte und Fahrzeuge. Die durchzuführenden Prüfungen müssen auch den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV genügen. Alle Prüfungen sind zu dokumentieren und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren, wobei große deutsche Unternehmen ihre Sicherheitsdokumentation häufig zehn Jahre aufbewahren (identisch der Aufbewahrungspflicht von Steuerunterlagen).

Für die Sicherheit im Unternehmen ist weiterhin der Arbeitgeber verantwortlich – genau deshalb lässt er die Sicherheit seiner Arbeitsmittel durch qualifiziertes Fachpersonal prüfen. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung zeichnet die befähigte Person. Sie ist in ihrer Funktion weisungsfrei und darf wegen der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden.
Die befähigte Person wird in der Technischen Regel zur Betriebssicherheit TRBS 1203 näher beschrieben. Insbesondere hilfreich sind die beiden Anhänge zu dieser TRBS, die Interpretationshilfen geben.

Die einwandfreie Funktion von Maschinen und Geräten ist Voraussetzung für ein störungsfreies und sicheres Arbeiten. Darüber hinaus können durch die regelmäßige Sachkundigenprüfung systematisch technische Mängel und Fehler entdeckt und beseitigt werden. Unfälle lassen sich so vermeiden.

 

Was ist eine Befähigte Person oder Zur Prüfung befähigte Person gemäß BetrSichV?

Zur Prüfung befähigte Person ist laut Betriebssicherheitsverordnung eine Person, die über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Diese Kenntnisse werden durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und  zeitnahe berufliche Tätigkeit erworben. Der Begriff Befähigte Person hat die frühere Bezeichnung Sachkundiger abgelöst. Befähigte Personen können Arbeitsmittel und überwachungsbedürftite Anlagen mit niedrigem Gefährdungspotential prüfen (siehe Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 § 2 Abs. 7 BetrSichV).

Teilnehmerdaten
 

Bitte tragen Sie die Daten für einen oder mehrerer Teilnehmer ein, um mit der Buchung fortzufahren.

Veranstaltung:

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Termin:

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Ort:

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