Kalenderblatt
- Michael Graef
Wie es der Zufall wollte, gelang Antoine Henri Becquerel am 01. März 1896 eine Beobachtung, die zu den wichtigsten Meilensteinen in der Geschichte der Wissenschaft gezählt werden darf.

Bei der Verwendung von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 in der Medizin und bei kosmetischen Anwendungen ist gemäß OStrV ein Laserschutzbeauftragter schriftlich zu bestellen. Dieser muss die sogenannten Fachkenntnisse besitzen, die durch diesen Kurs erworben werden können.
Die erworbenen Kenntnisse wurden in einer schriftlichen Prüfung nachgewiesen.
Zielsetzung
Der Kurs dient dem Nachweis der Fachkenntnisse für Laserschutzbeauftragte gemäß § 5 der "Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)" vom 19.07.2010 (geändert 03.12.2016) für Lasereinrichtungen bei medizinischen Anwendungen.
Teilnehmerkreis
Personen, die zum Laserschutzbeauftragten für medizinische Anwendungen bestellt werden sollen, z.B. Ärzte.
Gefährdungen, Gesundheitsgefahren für Personal und Patienten, Beurteilungsgrundlagen
Laseranwendung im medizinischen Bereich
Schwerpunkt: Auswahl und Benutzung von Laserschutz- und-Justierbrillen
Unterweisung
Unterweisung der Beschäftigten
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Bitte tragen Sie die Daten für einen oder mehrerer Teilnehmer ein, um mit der Buchung fortzufahren.
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Für die Ausstellung des Teilnehmer-Zertifikates benötigen wir noch folgende Daten: