Kalenderblatt
- Michael Graef
Wie es der Zufall wollte, gelang Antoine Henri Becquerel am 01. März 1896 eine Beobachtung, die zu den wichtigsten Meilensteinen in der Geschichte der Wissenschaft gezählt werden darf.

Bei der Verwendung von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 in technischen Anwendungen ist gemäß OStrV ein Laserschutzbeauftragter schriftlich zu bestellen. Dieser muss die sogenannten Fachkenntnisse besitzen, die durch diesen Kurs erworben werden können.
Die erworbenen Kenntnisse wurden in einer schriftlichen Prüfung nachgewiesen.
Zielsetzung
Das Seminar dient dem Nachweis der Fachkenntnisse für Laserschutzbeauftragte gemäß § 5 Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) vom 19. Juli 2010 (geändert 03.12.2016) für Lasereinrichtungen in Industrie und Wissenschaft.
Personen, die zum Laserschutzbeauftragten für technische Anwendungen bestellt werden sollen.
Gefährdungen, Gesundheitsgefahren, Beurteilungsgrundlagen
Einführung
Technischer Bereich, Lasermaterialbearbeitung
Schwerpunkt: Auswahl und Benutzung von Laserschutz- und-Justierbrillen
Unterweisung
Unterweisung der Beschäftigten
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Bitte tragen Sie die Daten für einen oder mehrerer Teilnehmer ein, um mit der Buchung fortzufahren.
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Für die Ausstellung des Teilnehmer-Zertifikates benötigen wir noch folgende Daten: