Zum Thema
Die Verantwortung für die Schaltberechtigung ergibt sich aus den Pflichten des Unternehmers und der Führungskräfte entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV, TRBS) und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 (BGV A1).
Die Unternehmerpflichten sind u.a.
- Beachtung von Unfallverhütungsvorschriften, Regeln der Technik und anschließende Ableitung von erforderlichen baulichen, technischen und organisatorischen Anforderungen sowie Durchführung von geeigneten Maßnahmen
- Überprüfung von technischen und baulichen Einrichtungen (vor Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen, mindestens jährlich)
- Qualifizierung der Mitarbeiter zu befähigten Personen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (TRBS)
- Unterweisung von Mitarbeitern, insbesondere von Schaltberechtigten, über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren und Maßnahmen zur ihrer Abwendung: Die Pflicht der Unterweisung betrifft auch die Führungskraft. Sie trägt Personalverantwortung im Rahmen ihres Arbeitsvertrages bzw. der zusätzlichen Pflichtübertragung. Die Unterweisungspflicht schließt das Aktenkundigmachen der Unterweisung mit ein.
Hintergrundinfo: Wie lange ist die Schaltberechtigung gültig?
Prinzipiell bleibt die Gültigkeit der Schaltberechtigung, die indirekt durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt wird, zwar erhalten. Allerdings ist es so, dass Gerichte bei Unfällen die Schulungsintervalle abfragen. Die regelmäßige Auffrischung alle drei bis vier Jahre ist daher mehr als angeraten.