Zum Thema
Sicheres Arbeiten in der Elektrotechnik: von der Gefährdungsbeurteilung über das Festlegen des Arbeitsauftrages und dessen Umsetzung. Qualifiziertes Personal (Elektrofachkräfte) sind da genauso gefragt, wie das Verwenden geeigneter Schutz- und Arbeitsmittel.
Entsprechend gesetzlicher Vorgaben und Richtlinien steht der Schutz der Arbeitskraft an erster Stelle. Um dem Rechnung zu tragen, ist es wichtig, Arbeiten organisatorisch zu planen und durchzuführen. Dies ist schriftlich festzuhalten und zu dokumentieren.
Um ein hohes Maß an Sicherheit zu erreichen, sind sowohl technische, organisatorische als auch persönliche (Schutz)maßnahmen mit einzubeziehen.
Diese Normen werden behandelt:
- Arbeitsschutzgesetz – Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung – Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
- DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
- DGUV Information 203-077 Thermische Gefährdung durch Störlichtbögen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V.
- VDE 0105-100 Betrieb von elektrischen Anlagen DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE